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Simone Benzing
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Präventionskurse nach § 20b Sozialgesetzbuch

„Die Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Hierzu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. Für im Rahmen der Gesundheitsförderung in Betrieben erbrachte Leistungen zur individuellen, verhaltensbezogenen Prävention gilt § 20 Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

Die Präventionskurse müssen über die Zertifizierungskriterien der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) verfügen und die Qualitätskriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbände zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 SGB V für Präventionskurse erfüllen.

Hierzu zählen folgende Maßnahmen:

  1. Bewegungsprogramme (z.B. Rückenschule, Walking, Faszientraining für's Büro, Functional Training Vital, usw.) 

  2. Ernährungsangebote (z.B. Obstkorb am Arbeitsplatz, gesunde Kantine, usw.)

  3. Suchtprävention

  4. Stressbewältigung (z.B. Progressive Muskelentspannung, Yoga, usw.)