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Simone Benzing
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Wir bringen Schwung in Ihr Unternehmen.

Steuerliche Vorteile & Fördermöglichkeiten

Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit finanziell unterstützt. Bis zu 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung investieren. Darüber hinaus werden Präventionskurse bezuschusst, die über die Zertifizierungskriterien der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) verfügen und die Qualitätskriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbände zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 SGB V für Präventionskurse erfüllen.

Betriebliche Gesundheitsförderung im Gesetz

Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34:

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

§ 20b Sozialgesetzbuch:

„Die Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Hierzu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. Für im Rahmen der Gesundheitsförderung in Betrieben erbrachte Leistungen zur individuellen, verhaltensbezogenen Prävention gilt § 20 Absatz 5 Satz 1 entsprechend.“